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Fundbüro in der Stadt Erlangen

Informationen


Das Fundbüro wurde zum 1.1.1995 von der Stadt Erlangen übernommen und in den Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt e.V. integriert.

Bei uns können Sie Fundsachen abgeben und verloren gegangene Wertgegenstände melden.

Die nicht abgeholten Fundsachen bzw. die Fundsachen, die keinem Eigentumsvorbehalt unterliegen, werden direkt durch die Caritas verwertet. Der Erlös hieraus steht den satzungsgemäßen Zwecken des Caritasverbandes zur Verfügung.

Fundsachen


Jede Fundsache, die mehr als 10,00 € wert ist, muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Nicht-Melden / -Abgeben von Fundsachen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung!

Abgeben einer Fundsache

Ihre Fundsache können Sie zu unseren Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben. Falls Ihnen dies zeitlich nicht möglich ist, können Sie während der Öffnungszeiten des Hauses Kirchlicher Dienste:

  • Mo. - Do.:  7.30 - 17.30 Uhr
  • Freitag:      7.30 - 14.00 Uhr

Ihre Fundanzeige selbst ausfüllen und unseren "Fundbriefkasten" nutzen.


Rechte des Finders

Als Finderin bzw. Finder können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns meldet. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten und ob Sie Finderlohn für sich beanspruchen.

Amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht übereignet werden.


Finderlohn

Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes:

  • Wert bis 500,00 €: Finderlohn beträgt einen festgelegten Prozentsatz des Wertes.
  • Wert über 500,00 €: Finderlohn beträgt einen weiteren Prozentsatz des über 500,00 € hinaus gehenden Wertes.

Verlustanzeige


Nutzen Sie unser Verlustformular, damit wir vorliegende und eingehende Fundsachen für Sie entsprechend überprüfen können.

Wir erhalten regelmäßig Fundsachen. Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 5 bis 10 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen, dauern kann, bis eine Fundsache abgegeben wird.

Regelmäßig bekommen wir Fundsachen von:

  • dem Betrieb für den Öffentlichen Nahverkehr
  • der Erlanger Polizei
  • einigen Erlanger Kaufhäusern und Institutionen
  • Taxen
  • Schwimmbädern

Bei verlorenen Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen bitten wir Sie, das Fundbüro persönlich aufzusuchen, da telefonische oder schriftliche Auskünfte diesbezüglich nur schwer möglich sind.

Das Fundbüro nimmt Fundsachen auf und verwahrt sie, bis der Eigentümer gefunden wird, sich meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.


Aufbewahrungsfrist

Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Geringwertige Fundsachen unter 10 Euro werden maximal 2 Monate aufbewahrt.


Benachrichtigung des Verlierers

Sie werden automatisch von uns benachrichtigt, wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse von uns ermitteln lassen.


Abholung

Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung von Ihnen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
  • bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel
  • eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte
  • die Kostenerstattung in Bargeld

Kostenerstattung für die Aufbewahrung von Fundgegenständen

Durch die Aufbewahrung von Fundgegenständen entstehen uns Kosten, z.B. für Lagerung und Versicherung. Daher werden 10 Prozent des Schätzwertes, jedoch mindestens 5,50 €, pauschal erhoben.

Symbolbild Adressen
Symbolbild Verlustanzeige
Symbolbild Spenden

Fundfahrräder


Die Aufbewahrung der gefundenen Fahrräder erfolgt im Fundfahrradkeller in Erlangen-Büchenbach.

Zuständigkeit der GGFA

Bürgerinnen und Bürger, die ein Fahrrad gefunden haben oder deren Fahrrad abhanden gekommen ist, wenden sich bitte an die GGFA Anstalt des Öffentlichen Rechts. Seit 1. April 2005 ist die GGFA für die Sammlung, Verwaltung, Rückgabe und Versteigerung der herrenlosen Fahrräder im Stadtgebiet zuständig.

Die Aufbewahrung der Fundfahrräder erfolgt im Fundfahrradkeller der Grundschule Büchenbach-Nord.
Die Besichtigung der Fund-Fahrräder findet nur nach individueller Terminvereinbarung statt.

Fundfahrradkeller der GGFA
Steigerwaldallee 19, 91056 Erlangen
Tel.: 09131 / 92 00 55 56


Fundfahrrad-Versteigerung

Die Fundfahrräder, die nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist noch immer im Fundfahrradkeller sind, werden zu bestimmten Terminen öffentlich versteigert. Die aktuellen Termine erfragen Sie bitte unter der oben genannten Adresse bzw. Telefonnummer.

Fundtiere


Fundtiere werden vom Tierschutzverein Erlangen und Umgebung e.V. entgegen genommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Tierheims und den Kontaktinformationen seiner Geschäftsstelle.

Kontakt


Mozartstraße 29
91052 Erlangen

Tel.: 09131 / 88 56 50
Fax: 09131 / 88 56 10

Montag bis Freitag: 09:45 - 12:30 Uhr
Donnerstags auch: 14:00 - 16:30 Uhr


Fundbriefkasten

Wenn das Fundbüro geschlossen ist, können Sie unseren "Fundbriefkasten" während der Öffnungszeiten des Hauses Kirchlicher Dienste nutzen:

  • Mo. - Do.:  7:30 - 17:30 Uhr
  • Freitag:      7:30 - 14:00 Uhr

Sie können Ihre Verlust- bzw. Fundanzeige selbst ausfüllen und in den "Fundbriefkasten" einwerfen.