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Erstes Pflegestärkungsgesetz ab 1.1.2015 in Kraft

europaragrbearbGerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass zum 1.1.2015 das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft tritt, das Leistungsverbesserungen für Hilfe- und Pflegebedürftige mit sich bringt.

Bisher hatten nur Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz ab Pflegestufe 0 Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dies ändert sich ab Januar 2015, da dann auch Menschen ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bei Vorliegen einer Pflegestufe diesen Anspruch besitzen.

Neben einer Erhöhung des Betrages für zusätzliche Betreuungsleistungen, haben sich auch Pflegegeld- und Pflegesachleistungen erhöht. Gestiegen sind ebenfalls die Beträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Ab Januar 2015 ist eine Verhinderungspflege dann bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Die Verhinderungspflege kann dadurch auf maximal 150 Prozent des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Gesetzlich neu geregelt wird zudem, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden. Parallel dazu kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von vier auf bis zu acht Wochen ausgedehnt werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet.

Im Rahmen der häuslichen Pflege kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besondere Situation des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Ab Januar 2015 stehen hierfür pro Maßnahme nicht mehr 2.557 €, sondern 4.000 € zur Verfügung. Falls mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen, erhöht sich der Betrag pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis auf 16.000 €.

Die angesprochenen Neuerungen sind Auszüge aus dem ersten Pflegestärkungsgesetz.

Auf Wunsch beraten wir dazu gerne ausführlich und individuell. Links im Menü unter "Pflege" - "Ambulante Pflege" erhalten Sie die Kontaktdaten unserer Pflegedienste oder klicken Sie direkt hier.