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Um rechtliche Aspekte einer Scheidung ...

SAM 1550... ging es bei einem Informationsabend der Caritas Sozialen Beratung in Höchstadt.

Nach einer kurzen Zusammenfassung des Inhalts des ersten Teils der Veranstaltungsreihe, der über das Thema "Trennung" ging, widmete sich Petra Schuster, Fachanwältin für Familienrecht, dem Kernthema des Abends: Der Scheidung. Neben dem Procedere* wurde an einem Musterbeispiel die Berechnung des Zugewinnausgleichs vorgestellt, die Voraussetzungen für einen größtenteils zeitlich befristeten nachehelichen Unterhalt (Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, Ausbildungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt und Unterhalt nach Billigkeit) erörtert, die Ermittlung des Gegenstandswertes als Grundlage der Scheidungskosten erläutert und auf die Möglichkeit von notariellen Vereinbarungen hingewiesen.

* Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht der Rechtsanwalt eines Ehepartners den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Damit erfolgt automatisch die Ermittlung der Altersversorgungsansprüche für den Versorgungsausgleich. Neben der Scheidung als solche und dem Versorgungsausgleich sind weitere gerichtliche Entscheidungen nicht erforderlich, d.h. über Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Umgang sowie Sorgerecht wird nur auf Antrag entschieden.