20190303 header new2

Kostenregelung

Kostenregelung

 

Die Kostenfreiheit der Einrichtung wird jederzeit durch Zuschüsse von ca. 70% durch den Landkreis Erlangen-Höchstadt, durch den Freistaat Bayern in Höhe von ca. 20% und durch katholische Kirchensteuer- bzw. Caritas-Sammlungsmittel in Höhe von 10% an den Gesamtkosten, gewährleistet.

 

link leftzurück