In Erlangen und Nürnberg ist er etabliert: der ErlangenPass bzw. Nürnberg-Pass. Dieser Sozialpass erleichtert einkommensschwächeren Bürger*innen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem er als Berechtigungsnachweis für Vergünstigungen aus sozialen Gründen dient. Er vereint zahlreiche andere Nachweismöglichkeiten/ Gründe (den Empfang von Sozialleistungen/Wohngeldberechtigung etc.) auf sich und schafft so ein neutrales, niederschwelliges und positives Instrument der „Teilhabe für alle“.
Ab 1. Januar 2023 wird auch die Stadt Herzogenaurach – in Zusammenarbeit mit der Caritas - einen Sozialpass, den so genannten herzoPASS herausgeben. Er ist personenbezogen, d.h. z.B. in einer Familie erhält jeder einen eigenen Ausweis - Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Den herzoPASS können Bürger*innen erhalten, die in Herzogenaurach wohnen und eine dieser Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kriegsopferfürsorge
- Leistungen zum Lebensunterhalt in Pflegefamilien oder Jugendhilfe-
Einrichtungen - Kinderzuschlag
oder den Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
ableisten.
Wo erhält man den herzoPASS?
In der Allgemeinen Sozialen Beratung Herzogenaurach
Langenzenner Str. 3
91074 Herzogenaurach.
Diese ist ab 9. Januar 2023 wieder geöffnet. Um den herzoPASS zu beantragen ist eine Terminvereinbarung mit Frau Jitka Hogan notwendig (Tel. 0157/85123929).
Eine Übersicht aller Angebote gibt es auf www.herzogenaurach.de/herzopass oder in Papierform im Foyer des Interims-Rathauses, Wiesengrund 1, in der Tourist Info, Hauptstr. 34, und direkt in der Beratungsstelle.
Diese Angebote sollen in den kommenden Wochen/Monaten noch wachsen - Ideen und Angebote sind jederzeit herzlich willkommen!
